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Gesundheitswirtschaft

Der Gesundheitssektor ist seit Jahrzehnten durch ständigen Wandel und - damit einhergehend - zahlreiche neue gesetzliche Regelungen und diese interpretierende Gerichtsurteile geprägt. Wie in kaum einer anderen Branche liegen die Herausforderungen besonders in der Verzahnung von Spezialmaterien des Zivil-, des Sozial-, des Verwaltungs- und des Strafrechts.

Sachgerechte Lösungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen erfordern stets eine Abstimmung der Besonderheiten des gesetzlichen und des privaten Krankenversicherungsrechts, des Krankenhausrechts, des Vertrags- und Vergütungsrechts der Heilberufe, des ärztlichen Berufs- und Wettbewerbsrechts sowie der jeweiligen bereichsspezifischen gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Implikationen. Wir sind uns der überragenden Bedeutung des demographischen Wandels, des technischen Fortschritts, der Wissensexplosion in der Medizin und deren Ökonomisierung für die anwaltliche Beratung und Vertretung auf dem Gesundheitsmarkt bewusst.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, zugleich die Ziele unserer Mandanten wirtschaftlich am effektivsten voranzutreiben und dabei stets die Versorgungsqualität und die Sicherstellung der Finanzierbarkeit der Projekte zu fördern, haben wir für Sie ein Team von hoch spezialisierten Anwälten aufgestellt. Diese verfügen nicht nur über exzellentes Fachwissen in den jeweiligen Bereichen des Gesundheitsrechts, sondern widmen sich ausgewählten Themen besonders intensiv. Innerhalb dieses Teams bieten Ihnen die Rechtsanwälte unserer Practice Group Gesundheitswirtschaft damit eine ganzheitliche maßgeschneiderte Beratung und Vertretung auf allen Rechtsgebieten des Gesundheitssektors.

Für Sie als Leistungsträger oder Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind in zunehmendem Maße komplexe Lösungen von Bedeutung, bei denen gesundheitsrechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen nicht getrennt voneinander behandelt werden können, ohne dass es zu Reibungsverlusten oder Produktivitätsnachteilen kommt.

Bei diesen Schnittstellen mit betriebswirtschaftlichem oder steuerlichem Hintergrund zeichnen wir uns dank unserer engen Kooperation mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch eine interdisziplinäre Beratung und durch einen schnellen Zugriff auf die erforderlichen Ressourcen aus. Gleichzeitig behalten Sie bei allen Fragestellungen Ihren Ansprechpartner. Durch den Zugriff auf die Expertise des internationalen KPMG-Netzwerkes bieten wir Ihnen exzellente Beratungsleistungen bei grenzüberschreitenden Projekten und Kooperationen, die in Anbetracht des steigenden Wettbewerbs- und Kostendrucks im Gesundheitswesen immer mehr an Bedeutung gewinnen.

 

Rechtsanwalt
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Dr. Ulrich Thölke
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Standortleiter Berlin / Leiter der Practice Group Gesundheitswirtschaft
Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin

T +49 30 530199-124
F +49 30 530199-111

uthoelke@kpmg-law.com


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