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Mediation im Arbeitsrecht

Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Lösung durch die Beteiligten (Medianden). Der allparteiliche Mediator führt die Mediation durch.

Im Unterschied zum Gütetermin, zum Vergleich oder zur Einigungsstelle ist die Mediation durch den Verzicht auf den Austausch von Schriftsätzen schnell, innerhalb weniger Stunden und Tage durchführbar und durch das Verfolgen von Win-Win-Lösungen gleichzeitig nachhaltig.

Im Arbeitsrecht bietet sich Mediation neben seiner obigen, klassischen Ausprägung vor allem durch den Einsatz von mediativen Gesprächs- und Konfliktbearbeitungsmethoden in schwierigen Situationen an. Je öfter die Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat und Gewerkschaften) zusammen arbeiten müssen, um so höher sind die Konfliktkosten, wenn die Kommunikation leidet oder mehr und mehr „verrechtlicht".

Wir unterstützen die Beteiligten gerne als Mediatoren oder helfen Unternehmen beim Einsatz mediativer Gesprächs- und Konfliktbearbeitungsmethoden. Gerne schulen und trainieren wir auch Führungskräfte und Mitarbeiter.

Beispiele sind:

  • Gestaltung eines neuen Vergütungs- und Anreizsystems
  • Verhandlung mit Betriebsrat, u.a. Arbeitszeitregelung, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Tarifverhandlungen
  • Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl
  • Trennungs- oder Versetzungsgespräche
  • Schulung in Konfliktbearbeitungstechniken
  • Schulung im diskriminierungsfreien Führungsverhalten (unter Berücksichtigung des AGG)
  • Tätigkeit als Mediator in innerbetrieblichen Konflikten (Einzel- und Teamkonflikten) und bei Gesellschaftsstreitigkeiten

 

Rechtsanwalt
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Dr. Alexander Insam, M.A.
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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